Unterversicherung

Unterversicherung
Ụn|ter|ver|si|che|rung 〈f. 20Versicherung unter dem Wert des versicherten Gegenstandes; Ggs Überversicherung

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Ụn|ter|ver|si|che|rung, die; -, -en:
1. das Unterversichern.
2. das Unterversichertsein.

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Unterversicherung,
 
der Tatbestand, dass die Versicherungssumme geringer ist als der Versicherungswert. Im Schadensfall wird nur im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert entschädigt (Ausnahme Erstrisikoversicherung). Unterversicherung kann versehentlich, durch Wertsteigerungen der versicherten Güter oder bei Geldentwertung entstehen. Ein Verzicht des Versicherers auf die Geltendmachung der Unterversicherung ist in bestimmten Versicherungssparten (z. B. Hausrat-, Wohngebäudeversicherung) möglich (Unterversicherungsverzichtklausel).

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Ụn|ter|ver|si|che|rung, die; -, -en: 1. das Unterversichern. 2. das Unterversichertsein.

Universal-Lexikon. 2012.

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